Anfänglicher effektiver Jahreszins

Der Effektivzins p.a. oder auch effektive Jahreszins ist die vom Darlehensnehmer tatsächlich zu leistende jährliche  Gesamtbelastung .  Diese muss von allen Banken als Preis ihrer vergebenen Kredite ausgewiesen werden. Da die Höhe dieses Zinses für das vergebene Darlehen i.d.R. nur für eine bestimmte Laufzeit (Zinsbindungsfrist, z.B. 5 Jahre fest, 10 Jahre fest) garantiert wird, kann sich nach Ablauf dieser Frist der Preis für das Darlehen in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt am Markt üblichen Konditionen ändern. Deshalb spricht man auch vom “anfänglichen”, effektiven Jahreszins.

 

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