Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, welches i.d.R. beim Amtsgericht geführt wird und dort auch eingesehen werden kann. Im Grundbuch ist jedes Grundstück des Bezirks auf einem gesonderten Grundstücksblatt eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei sog. Abteilungen, welche Auskunft geben über das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf dem Grundstück ruhenden Belastungen.

 

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