Objektverbrauch

Die Förderung zur Bildung von Wohneigentum in Form der Eigenheimzulage kann man grundsätzlich nur einmal im Leben für die Herstellung oder den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum erhalten. Wurde die Eigenheimzulage bereits einmal in Anspruch genommen, tritt der Fall des Objektverbrauchs ein. Davon unberührt sind Fälle, in denen die Eigenheimzulage nicht für den gesamten Zeitraum genutzt wurden und somit eine Teilförderung beantragt werden kann.

 

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